Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wahlhebamme Gloria Kerbl, Haasgasse 26, 2120 Wolkersdorf
Die elektronische Kommunikation (per E-Mail, SMS oder WhatsApp) kann Sicherheitslücken aufweisen. Da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist, ist die Einwilligung der Klientin erforderlich.
Im Rahmen der Hebammenbetreuung werden Daten über Person, sozialer Status, sowie für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte (z.B. Krankenversicherungsträger) weitergegeben. Im Falle einer Klinikzuweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und / oder Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall handelt es sich um ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Hebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeichertem personenbezogenen Daten erteilt werden.